skip to Main Content
Kindergarten Sierksrade – Häufige Fragen

1. Müssen wir in Sierksrade wohnen, damit unser Kind in den Kindergarten gehen kann?

Nein, der Spielkreis steht allen Kindern, sofern ein Platz frei ist, offen. Vorrang haben aber Kinder aus den Mitgliedsgemeinden des Kindergarten-Zweckverbandes Stecknitz (Behlendorf, Berkenthin, Bliestorf, Düchelsdorf, Göldenitz, Kastorf, Klempau, Krummesse, Niendorf bei Berkenthin und Sierksrade)

2. Muss mein Kind trocken sein, um in den Kindergarten zu gehen?

Nein, jedes Kind hat sein eigenes Entwicklungstempo. Wir haben Wickelmöglichkeiten und sind gerne bereit, die Kinder zu wickeln, wenn es nötig ist.

3. Wann kann ich mein Kind anmelden ?

Natürlich können Sie ihr Kind jederzeit nach seiner Geburt anmelden, erne auch über das Kita Portal( www.kitaportal-sh.de/de/). Einen Vorteil bei der Platzvergabe bekommen Sie durch eine frühzeitige Anmeldung aber nicht. Grundsätzlich nehmen wir alle Kinder zum Beginn des Kindergartenjahres (1. August bis 31. Juli) auf. Die Anmeldefrist für das folgende Kindergartenjahr endet bei uns immer am 31. Dezember des Vorjahres. Sie müssen Ihr Kind also bis Ende Dezember anmelden, wenn Sie eine Betreuung im darauffolgenden Kindergartenjahr wünschen. Im Februar vergibt der Kindergartenausschuss dann die Plätze zum darauffolgenden 1. August. Danach sind Anmeldungen für das betreffende Kindergartenjahr zwar immer noch möglich, können aber nur noch berücksichtigt werden, wenn es freie Plätze gibt.

Auf dieses Verfahren weisen wir alle Eltern von Kleinkindern, die noch nicht in einem Kindergarten betreut werden, einmal jährlich im Herbst schriftlich hin. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind im Oktober in unserem Verbandsgebiet gemeldet ist.

Back To Top