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Kastorf – Häufige Fragen

1. Muss ich für mein Kind Frühstück mitbringen?

Die Kinder müssen ihr Frühstück und einen Nachmittagssnack mitbringen. Bitte gesund und ausgewogen. Mittagessen und Getränke bekommen die Kinder im Kindergarten.

2. Muss mein Kind „trocken sein“, bevor es in die Kita kommt?

Nein, das „Trockenwerden“ ist vielen Eltern ein großes Anliegen, ist letztendlich aber eine Frage von Nervenreifung und Entwicklung.
Wir unterstützen jedes Kind durch das Wickeln nach Bedarf, durch Ausübung allgemeiner Körperhygiene bis zur Hinführung zum selbständigen Toilettengang.

3. Bekomme ich Geld zurück, wenn mein Kind einen Tag frei macht oder ich es früher abhole?

Nein, die monatliche Kita- Gebühr ist ein Festbetrag. Wenn Sie Ihr Kind früher abholen oder nicht bringen, bekommen Sie einen schönen Nachmittag/ Tag mit Ihrem Kind.

4. Gibt es feste Draußenzeiten?

Konzeptionell ist es uns wichtig, jeden Tag Zeit draußen zu verbringen. Bei uns haben die Kinder nach Absprache die Möglichkeit, im Vormittag zu zweit „alleine“ Zeit auf unserem Außengelände zu verbringen. Regelmäßig gibt es bei uns zusätzlich „Waldtage“.

5. Kann mein Kind einen Mittagsschlaf in der Kita machen?

In der Mittagszeit dürfen müde Kinder aus allen Gruppen im Schlafraum schlafen oder ruhen. In der Regelgruppe ist dies nur möglich, wenn mindestens die Kernbetreuungszeit bis um 15.30 Uhr gebucht wird.

6. Wann kann ich mein Kind in dieser Kita anmelden?

Natürlich können Sie ihr Kind jederzeit nach seiner Geburt anmelden, erne auch über das Kita Portal( www.kitaportal-sh.de/de/). Einen Vorteil bei der Platzvergabe bekommen Sie durch eine frühzeitige Anmeldung aber nicht. Grundsätzlich nehmen wir alle Kinder zum Beginn des Kindergartenjahres (1. August bis 31. Juli) auf. Die Anmeldefrist für das folgende Kindergartenjahr endet bei uns immer am 31. Dezember des Vorjahres. Sie müssen Ihr Kind also bis Ende Dezember anmelden, wenn Sie eine Betreuung im darauffolgenden Kindergartenjahr wünschen. Im Februar vergibt der Kindergartenausschuss dann die Plätze zum darauffolgenden 1. August. Danach sind Anmeldungen für das betreffende Kindergartenjahr zwar immer noch möglich, können aber nur noch berücksichtigt werden, wenn es freie Plätze gibt.

Auf dieses Verfahren weisen wir alle Eltern von Kleinkindern, die noch nicht in einem Kindergarten betreut werden, einmal jährlich im Herbst schriftlich hin. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind im Oktober in unserem Verbandsgebiet gemeldet ist.

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