Kann mein Kind vor Eintritt in den Kindergarten die Einrichtung kennenlernen?
Ja, die Kinder können vor Antritt in den Kindergarten zu „Schnupperbesuchen“ vorbeikommen, um die Einrichtung, und die anderen Kinder und das Betreuungspersonal kennenzulernen.
Muss mein Kind sein Frühstück mitbringen ?
Die Kinder bringen ihr Frühstück und einen Nachmittagssnack von zu Hause mit. Bitte gesund und ausgewogen. Mittagessen und Getränke bekommen die Kinder im Kindergarten.
Was muss mein Kind in den Kindergarten mitbringen?
Ihr Kind sollte auf jeden Fall Regenbekleidung, Hausschuhe und Wechselbekleidung dabei haben und bei Bedarf Windeln, Feuchttücher etc.
Wann kann ich mein Kind anmelden ?
Natürlich können Sie ihr Kind jederzeit nach seiner Geburt anmelden, erne auch über das Kita Portal( www.kitaportal-sh.de/de/). Einen Vorteil bei der Platzvergabe bekommen Sie durch eine frühzeitige Anmeldung aber nicht. Grundsätzlich nehmen wir alle Kinder zum Beginn des Kindergartenjahres (1. August bis 31. Juli) auf. Die Anmeldefrist für das folgende Kindergartenjahr endet bei uns immer am 31. Dezember des Vorjahres. Sie müssen Ihr Kind also bis Ende Dezember anmelden, wenn Sie eine Betreuung im darauffolgenden Kindergartenjahr wünschen. Im Februar vergibt der Kindergartenausschuss dann die Plätze zum darauffolgenden 1. August. Danach sind Anmeldungen für das betreffende Kindergartenjahr zwar immer noch möglich, können aber nur noch berücksichtigt werden, wenn es freie Plätze gibt.
Auf dieses Verfahren weisen wir alle Eltern von Kleinkindern, die noch nicht in einem Kindergarten betreut werden, einmal jährlich im Herbst schriftlich hin. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind im Oktober in unserem Verbandsgebiet gemeldet ist.